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BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Nicht die ausdrücklich bestimmten Voraussetzungen einer Stellenausscheibung erfüllenden Personen als Adressaten einer solchen - Auslegung einer Erklärung im öffentlichen ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1973 - 2 A 103/72
- BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73
Soweit das Berufungsgericht den der Ausschreibung zugrundeliegenden Erklärungswillen der Beklagten unter Heranziehung der Begleitumstände ermittelt hat, handelt es sich wiederum um eine allein dem Tatrichter vorbehaltene tatsächliche Feststellung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO entzogen sein würde (…vgl. Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - [NJW 1971, 639];… Stein-Jonas, ZPO 19. Auflage, § 549 Anm. III B 4). - BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68
Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BBG - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -). - BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BBG - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -). - BVerwG, 09.02.1972 - VI C 25.69
Berücksichtigung unverschuldeter Wartezeiten vor der Einstellung oder Anstellung …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73
Abgesehen hiervon darf eine (von der Beschwerde in der Ausschreibung erblickte) Ermessensbindung nicht die Ausübung des die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Ermessens beseitigen (ebenso schon u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1972 - BVerwG VI C 25.69 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 1; ZBR 1972, 279]); und ein solcher besonderer Umstand ist im vorliegenden Fall angesichts des das öffentliche Dienstrecht beherrschenden Leistungsprinzips darin zu erblicken, daß die dem Kläger vorgezogenen Mitbewerber "sich bereits seit rd. - BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69
Strukturelle Verbesserung der Versorgung von Berufsunteroffizieren trotz Wahl der …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BBG - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).